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1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen
Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn
der vom Mieter unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist.
Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Trifft
der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten
Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung
und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.
2. Nebenkosten
Die Nebenkosten (wie Strom, Wasser, Gas, usw.) sind im Mietpreis inbegriffen,
es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht
im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und
sind vor der Abreise zu bezahlen.
3. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässen Zustand
übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder
das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich
beim Schlüsselhalter/Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das
Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.
Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen,
bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.
4.Sorgfältiger Gebrauch
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen,
die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern
Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden
usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren.
Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten
Anzahl Personen belegt werden.
Untermiete ist nicht erlaubt.
Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen
dieses Vertrages nachkommen.
Verstösst der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die
Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung
mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann
der Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos
auflösen.
5.Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar
zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar
ist der Mieter ersatzpflichtig.
6. Annullierung
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
vor 12 Wochen vor der Anreise: EURO 100.-- Bearbeitungsgebühr
Mietrücktritt: Ab der 12. Woche vor Reisedatum 20%, bis 4 Wochen
vor Reisedatum 50%, bis 2 Wochen vor Reisedatum 75%, bei weniger als 2
Wochen vor Reisedatum 90% des Mietpreises, am Anreisetag oder später
100%. Selbstverständlich können auch Ersatzmieter gestellt werden.
Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen.
Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt
in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter
haften solidarisch für den Mietzins.
Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das
Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter oder bei der Buchungsstelle (bei
Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag).
Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.
7. Höhere Gewalt usw.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche
Massnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die
Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht
verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter
Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in
vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende
Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
8. Haftung
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und
vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei andern als Personenschäden
ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn,
es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen
für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenützers,
unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer
Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler
oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt
nicht vorhersehen oder abwenden konnten.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenützer
verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.
9. Baulärm / Baustelle
Sollte es unvorhersehbar bei oder in unmittelbarer Nähe der Ferienwohnung
zu Beeinträchtigungen durch Baustellen- oder Baulärm verursacht
von Dritten kommen, bestehen eventuelle Gewährleistungsansprüche
oder Mietminderungen nicht. Der Vermieter ist gehalten, die Störungen
nach Treu und Glauben für den Mieter in einem angemessenen Umfang
zu halten.
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